Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sämtliche Gebührenklauseln der Billigairline Ryanair für unzulässig erklärt.
Gebühren für Check-In, Umbuchungen, Bordkarten und Namensänderungen sind laut OGH-Urteil intransparent.
Eine Rückforderung sei nun möglich.