Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen beschlossen. Das gesamte Vorhaben reagiert auf eine Rechtsprechungslinie des Bundesgerichtshofs, die K.-o.-Tropfen und vergleichbare Substanzen aus dem Anwendungsbereich des Qualifikationstatbestands der „gefährlichen Werkzeuge“ in § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB…