Der Bundesrat hat sich auf ein Inkrafttreten des Beschleunigungserlasses zum 1. April verständigt. Allerdings sind zwei Gesetzesanpassungen ausgenommen, die die Vergütung von Erneuerbaren-Anlagen betreffen und später folgen sollen.
Der Bundesrat hat sich auf ein Inkrafttreten des Beschleunigungserlasses zum 1. April verständigt. Allerdings sind zwei Gesetzesanpassungen ausgenommen, die die Vergütung von Erneuerbaren-Anlagen betreffen und später folgen sollen.