Wer als Unternehmer namentlich in einem großen Magazin liest, er sei „an die Grenzen des rechtlich Erlaubten – oder darüber hinaus“ gegangen, empfindet das als Rufschädigung und greift zur Unterlassungsklage. Genau das taten zwei Gründungsgesellschafter eines bekannten Sportwettenanbieters gegen DER SPIEGEL – und unterlagen. In seinem Urteil vom 10. März 2026 (VI ZR 194/23) hat […]
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